20-02-2013, 21:44
Dann bittet das JA, die ursprüngliche Vereinbarung schriftlich zu bestätigen; ebenfalls um schriftliche Mitteilung der Gründe für das angesetzte aber nicht zustandegekommene Gespräch und um Mitteilung, wann der nächste Umgang stattfinden kann. Fristsetzung 14 Tage und Ankündigung, dass bei Nichtreaktion Antrag auf einstweilige Anordnung ans Familiengericht geht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...