19-02-2013, 20:25
Camper; ich wandte mich schon vor der Verhandlung an den Petitionsausschuß des Landtags;
nach einem Urteil ist niemand mehr zuständig; es sei denn Verfassungsbeschwerde.
Es haben schon die richtigen mitgelesen und die richtigen Schlüsse gezogen.
Es mag in einem Strafverfahren Absprachen geben; im Sozialrecht ist die BRD so gestrickt
dass man unserer Generation die Rentenansprüche ruiniert, da man bei einer fast
makellosen Lebensbiographie deren erarbeiteten Ansprüche nicht mehr auszahlen kann.
Wo soll denn bitte schön in einem Unterrhaltsverfahren eine Absprache stattfinden ?
nach einem Urteil ist niemand mehr zuständig; es sei denn Verfassungsbeschwerde.
Es haben schon die richtigen mitgelesen und die richtigen Schlüsse gezogen.
Es mag in einem Strafverfahren Absprachen geben; im Sozialrecht ist die BRD so gestrickt
dass man unserer Generation die Rentenansprüche ruiniert, da man bei einer fast
makellosen Lebensbiographie deren erarbeiteten Ansprüche nicht mehr auszahlen kann.
Wo soll denn bitte schön in einem Unterrhaltsverfahren eine Absprache stattfinden ?