18-02-2013, 10:30
Kindesunterhalt kannst du in der Düsseldorfer Tabelle nachlesen, der hängt von deinem Einkommen ab, deshalb kann man dir keine Zahlen nennen ohnne das zu kennen.
Ehegattenunterhalt bei dieser langen Ehedauer und ohne eheprägende Erwerbstätigkeit der Ehefrau: 3/7 deines verbleibenden Nettos. Dauer: Je nach Situation kann der auch unbegrenzt gelten. Ab 15 Jahren Ehedauer musst du damit rechnen, grenzenlos zahlen zu müssen.
Hinzu kommen Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Kosten für Anwälte, Gericht.
Ehegattenunterhalt bei dieser langen Ehedauer und ohne eheprägende Erwerbstätigkeit der Ehefrau: 3/7 deines verbleibenden Nettos. Dauer: Je nach Situation kann der auch unbegrenzt gelten. Ab 15 Jahren Ehedauer musst du damit rechnen, grenzenlos zahlen zu müssen.
Hinzu kommen Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Kosten für Anwälte, Gericht.