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S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht.
#38
(16-02-2013, 12:42)Jigsaw schrieb: Was hältst du davon wieder fitt zu werden? Man hat den Eindruck, dass dir deine Krankheiten durchaus "gefallen". Jetzt ohne dir zu nahe treten zu wollen. Denk aber mal darüber nach.

Du wirst lachen, ich schaue fit aus und ich fühle mich auch fit, sofern ich meine Angsstörungen mit meinen Mitteln bekämpfe, sprich Situationen zu vermeide, dass es überhaupt zu diesen Angsstörungen kommt.

Was meine Gehwerkzeuge betrifft, bräuchte ich nur einen Bypass oder Stent legen lassen, und auch diese Behinderung wäre für den Moment weg.

Nun ist es aber so, dass da erst mal ein Gutachter her muss, der bestätigt, dass ich eine Durchblutungsstörung habe.

Wenn die Operation dann erledigt ist, schreibt der Gesetzgeber eine Heilungsbewährungszeit von mindestens 2 Jahren vor. Das Versorgungsamt hat aber schon im Jahr 2006 eine Heilungsbewährungszeit verneint und mich für "gesund" in dieser Hinsicht erklärt, weil ich die Operation machen lies, sobald es festgestellt war.

Jetzt warte ich erst einmal das Gutachten ab. Mich stört es ja auch weniger, da ich kaum mehr als 50 Meter an einem Stück gehe und davor habe ich ja auch keine Probleme.

Der Behinderungsgrad würde aber alleine für diese Störung lt. Versorgungsmedizinverordnung bei 50 - 70 liegen. Zurzeit liegt mein Gesamt-GdB bei 50, während ich von einem Gesamt-GdB von 100 + Merkzeichen G ausgehe.

Warum soll ich also auf etwas verzichten, was mir gesetzlich zusteht?

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: S 11 SB 555/11 Ein brandneuer Fall, diesmal vor dem Sozialgericht. - von Camper1955 - 16-02-2013, 16:27

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