14-02-2013, 23:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-02-2013, 23:05 von Desaster2005.)
Ich meinte mit OLG Oberlandesgericht, den Namen der Stadt möchte ich nicht öffentlich machen.
@Bubi: kann ich aus Deiner "spitzen" Schreibweise folgern,das es dazu KEINE gibt? Weil mir wurde dann am Telefon scheinbar eine Lüge aufgetischt, es gäbe sie nämlich, man könne sie im Internet nachlesen. Nur das WO, hat man mir nicht gesagt.
@sorglos: Ja, "gesetzlichen Anforderungen", so steht es textgenau im Schreiben vom JA, was mir dem s.o. angegebenen Datum zugegangen ist. Ich habe es lediglich nochmals hier für das Forum genauso abgeschrieben und ins kursiv gesetzt.
Im Grunde komme ich für meine Person doch meiner gesteigerten Obligenheit nach, und wie ich gesehen habe, gibt es scheinbar auch bei der Angelegenheit Probleme in Verbindung mit dem GG, im Bezug auf die Handlungsfreiheit (Fiktives Einkommen).
Zitat:
Das Schreiben ist die übliche Unverschämtheit eines Jugendamtes, bzw. Beistandschaft. Die werden, egal was du machst, sagen, dass es nicht ausreicht.
@sorglos: Davon gehe ich eh schon beinahe aus, vor allem weil ich denen vom JA erst einmal schriftlich erklären musste, was z.B. "Blindbewerbungen" sind. Ebenfalls mußte ich denen erklären, was alles beruflich als BKN gilt, inwieweit untergeordnete Berufe, Helferjobs usw. mit darunter einzuteilen und zu zu ordnen sind.
Also weitermachen wie bisher, und Ruhe bewahren oder eher was ändern?
@Bubi: kann ich aus Deiner "spitzen" Schreibweise folgern,das es dazu KEINE gibt? Weil mir wurde dann am Telefon scheinbar eine Lüge aufgetischt, es gäbe sie nämlich, man könne sie im Internet nachlesen. Nur das WO, hat man mir nicht gesagt.
@sorglos: Ja, "gesetzlichen Anforderungen", so steht es textgenau im Schreiben vom JA, was mir dem s.o. angegebenen Datum zugegangen ist. Ich habe es lediglich nochmals hier für das Forum genauso abgeschrieben und ins kursiv gesetzt.
Im Grunde komme ich für meine Person doch meiner gesteigerten Obligenheit nach, und wie ich gesehen habe, gibt es scheinbar auch bei der Angelegenheit Probleme in Verbindung mit dem GG, im Bezug auf die Handlungsfreiheit (Fiktives Einkommen).
Zitat:
Das Schreiben ist die übliche Unverschämtheit eines Jugendamtes, bzw. Beistandschaft. Die werden, egal was du machst, sagen, dass es nicht ausreicht.
@sorglos: Davon gehe ich eh schon beinahe aus, vor allem weil ich denen vom JA erst einmal schriftlich erklären musste, was z.B. "Blindbewerbungen" sind. Ebenfalls mußte ich denen erklären, was alles beruflich als BKN gilt, inwieweit untergeordnete Berufe, Helferjobs usw. mit darunter einzuteilen und zu zu ordnen sind.
Also weitermachen wie bisher, und Ruhe bewahren oder eher was ändern?