11-02-2013, 18:04
@ p - Der war gut. ;-)
@ Das nerdliche Orakel - Danke für das Angebot, aber besser nicht.
Nochmal in die Runde gefragt: Was für Optionen bleiben? Wir haben ja den Antrag auf "Nachholung" des mündlichen Verhandlungstermines gestellt, ich vermute aber, da wird sich eine Terminanberaumung endlos hinziehen und insgesamt auch zu keinem anderen Ergebnis führen.
Zwei weitere Optionen gingen mir noch durch den Kopf:
1. Hat jemand Erfahrung damit, eine Richterin abzulehnen (oder gar wegen Rechtsbeugung anzuzeigen)?
2. Um jetzt den Kontakt zu den Kindern nicht ganz abreißen zu lassen, könnte man sich ggf. nochmal ans JA wenden zwecks weiterer begleiteter Umgänge (streng begrenzt bis Ende des Gerichtsverfahrens)? Oder schießen wir uns damit selbst ins Knie?
Darüberhinaus hab ich noch drei weitere Fragen:
1. Macht es bei ca. 2.000 € Einkommen Sinn, VKH zu beantragen? Ich weiß, klingt nach viel Geld, aber mit drei Kindern, Privatinsolvenz etc. bleibt nicht mehr sooo viel übrig, jedenfalls nicht genug, einen Anwalt selbst zu bezahlen. Was nimmt ein Anwalt eigentlich für einen Gerichtstermin und den dazugehörigen Verwaltungsaufwand?
2. Wenn wir das Verfahren durchstehen und die Kosten dabei stetig mehr werden, steigt die Chance, dass wir - falls wir verlieren - die Gerichtskosten gar nicht bezahlen können. Weiß jemand ob diese Kosten trotzdem von der (aktuell noch nicht laufenden) Privatinsolvenz erfasst werden, oder geht das irgendwie dran vorbei?
3. Die KM bat ja in einem Schreiben ans Amtsgericht um Fristverlängerung, da sie einen Anwalt verpflichten müsse. Wie lange wird das Fristverlängerung gewährt?
@ Das nerdliche Orakel - Danke für das Angebot, aber besser nicht.

Nochmal in die Runde gefragt: Was für Optionen bleiben? Wir haben ja den Antrag auf "Nachholung" des mündlichen Verhandlungstermines gestellt, ich vermute aber, da wird sich eine Terminanberaumung endlos hinziehen und insgesamt auch zu keinem anderen Ergebnis führen.
Zwei weitere Optionen gingen mir noch durch den Kopf:
1. Hat jemand Erfahrung damit, eine Richterin abzulehnen (oder gar wegen Rechtsbeugung anzuzeigen)?
2. Um jetzt den Kontakt zu den Kindern nicht ganz abreißen zu lassen, könnte man sich ggf. nochmal ans JA wenden zwecks weiterer begleiteter Umgänge (streng begrenzt bis Ende des Gerichtsverfahrens)? Oder schießen wir uns damit selbst ins Knie?
Darüberhinaus hab ich noch drei weitere Fragen:
1. Macht es bei ca. 2.000 € Einkommen Sinn, VKH zu beantragen? Ich weiß, klingt nach viel Geld, aber mit drei Kindern, Privatinsolvenz etc. bleibt nicht mehr sooo viel übrig, jedenfalls nicht genug, einen Anwalt selbst zu bezahlen. Was nimmt ein Anwalt eigentlich für einen Gerichtstermin und den dazugehörigen Verwaltungsaufwand?
2. Wenn wir das Verfahren durchstehen und die Kosten dabei stetig mehr werden, steigt die Chance, dass wir - falls wir verlieren - die Gerichtskosten gar nicht bezahlen können. Weiß jemand ob diese Kosten trotzdem von der (aktuell noch nicht laufenden) Privatinsolvenz erfasst werden, oder geht das irgendwie dran vorbei?
3. Die KM bat ja in einem Schreiben ans Amtsgericht um Fristverlängerung, da sie einen Anwalt verpflichten müsse. Wie lange wird das Fristverlängerung gewährt?