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Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#62
(09-02-2013, 17:34)Leutnant Dino schrieb: @Ibykus
Die Amtsrichter machen eh was sie wollen. Wie Camper schon schrieb, ist der Gang ans OLG quasi eine Pflichtaktion.

Vielleicht sollte ich einen Antrag an meine Krankenkasse stellen, dass ich psychisch untersucht werden kann. Ich brauche schließlich ein kleines Gutachten, dass ich ein lieber Kerl bin, aber für große Aufgaben nicht geeignet bin. Dann muss die Gegenseite durch ein weiteres Gutachten erstmal das Gegenteil beweisen.
ich will ja nicht "unken"!
Aber wenn Du oben mit Amtsrichter den Strafrichter meinst, dann sei nicht überrascht, wenn die Staatsanwaltschaft das Gutachten anzweifelt und es zu einer amtsärztlichen Untersuchung kommt.
Und wenn Du mit "machen, was sie wollen" auch die Damen und Herren Oberlandesgerichtsräte, die ich durchaus einbeziehen würde, soweit es um Unterhalt geht, ansprichst, wird es dir erst recht nichts nützen.

Es hilft nur, das Unterhaltsrecht abzuschaffen.
Unterhaltsbedürftige Menschen -egal ob Kinder oder Erwachsene- sollten aus dem Steueraufkommen finanziert werden.
Möglich wäre auch noch, Väter dafür zu belohnen, wenn sie sich mit der Kindsmutter einigen, dass diese das gemeinsame Kind betreuen darf und auch dafür, dass sie sich für das gesellschaftliche Überleben "engagiert" haben.
Sie stattdessen finanziell zu ruinieren oder gar zu kriminalisieren ist einfach nur dumm!
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