09-02-2013, 17:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2013, 17:02 von Leutnant Dino.)
Ich habe Deine Argumentation schon verstanden, Kollege Ibykus. Mich wundert es jedoch, dass der Lebensbedarf für ein Kind extrem unterschiedlich sein, abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Ich dachte bisher, dass der Lebensbedarf eines Kindes ein Fixbetrag ist und kein flexibler, der an DUT gekoppelt ist. Die DUT halte ich für Zivilrecht und kann nicht im Strafrecht angewendet werden - so dachte ich bisher.
Ich finde, dass nach diesem System das Strafrecht ziemlich hinkt. Das habe ich versucht an dem Beispiel oben zu verdeutlichen. Jemand zahlt 300 € KU und ist ein Straftäter und ein anderer mit nur 100,- € KU eben nicht.
Ich bin immer noch der Meinung, dass der Lebensbedarf eines Kindes nicht abhängig vom Einkommen sein darf. Der Lebensbedarf deckt die Grundbedürfnisse, mehr nicht.
Ich finde, dass nach diesem System das Strafrecht ziemlich hinkt. Das habe ich versucht an dem Beispiel oben zu verdeutlichen. Jemand zahlt 300 € KU und ist ein Straftäter und ein anderer mit nur 100,- € KU eben nicht.
Ich bin immer noch der Meinung, dass der Lebensbedarf eines Kindes nicht abhängig vom Einkommen sein darf. Der Lebensbedarf deckt die Grundbedürfnisse, mehr nicht.