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Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#52
(09-02-2013, 14:37)Camper1955 schrieb: Die Staatsanwaltschaft muss erst einmal nachweisen, dass Umgangskosten und Krankheitkosten geringer sind als 3000 €.

Ich bin nicht mehr so belastbar wie früher, also wie vor 7 Jahren. Das hängt mit meiner schweren Persönlichkeitskrise zusammen. Die geht bei mir halt etwas länger. Mein Arbeitgeber akzeptiert, dass ich mal um 7 Uhr oder eben erst um 11 Uhr zur Arbeit gehe und schon um 15 Uhr nach Hause gehe. Ein Sofa habe ich auch im Büro, um mich zwischendurch vom Stress auszuruhen. Ich kann meine "Krankheit" aber nicht beweisen. Da liegt bei mir der Hund begraben.

Mein Arbeitgeber wurde im letzten Jahr zur Zeugenaussage bei einer Oberstaatsanwältin gezwungen. Dort hatte er meinen Zustand geschildert und dass er mich behält, weil ich ansonsten keinen Job kriegen würde. Er ist sehr sozial. Das hat zumindestens im letzten Jahr zur Verfahrenseinstellung geführt.
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