06-02-2013, 21:25
Wichtig ist allein, das Gesetz zu kennen, wenn man damit konfrontiert wird, um nicht ins offene Messer zu laufen.
Meine ganz persönliche Einstellung dazu dürfte mittlerweile bekannt sein, weil allerorten nachlesbar. Im Prozess hilft sie mir aber nicht weiter. Denn auf sie kommt es nicht an.
Es ist mir aber immer ein besonderer "Reichsparteitag", wenn ausgerechnet jene, die angetreten sind, mir Unrecht zu beweisen, selber das Recht -und sei es durch Unkenntnis- verletzen und schon deswegen als die größeren Spitzbuben an meiner Stelle auf der Anklagebank sitzen müßten. Wer als Staatsanwalt unschuldige Väter verfolgt, obwohl ihm klar sein müßte, dass er lediglich von durchgeknallten Müttern und deren Rechtsvertretungen benutzt wird, muss mir kein Unrecht vorwerfen, sondern den Job wechseln.
Ich bereite gerade eine Strafanzeige wegen Nötigung gg einen Richter vor und vorhersage Euch, dass man alle Register der Gesetzesauslegung ziehen wird, damit nicht Anklage erhoben werden muss.
Bei Vorwürfen Vätern ggü hält man das nicht für erforderlich. Sie werden gehängt, weil man deren juristische Unkenntnis ausnutzt.
In meinem Verfahren hieß es: "Herr Ibykus, das ist jetzt aber ihre ganz persönliche Meinung, die wir hier nicht berücksichtigen müssen ..."
Sie mussten dann aber doch irgendwann eingestehen, dass meine "ganz persönliche Meinung" in auffälliger Weise mit der einiger OLG's überein stimmte.
Wehe mir, wenn es mir nicht gelungen wäre, sie zu überzeugen, dass sie gerade über eine Sachlage urteilen, von der SIE nichts verstanden haben.
Während es sich bei der Staatsanwaltsvertreterin um eine Oberamtsanwältin gehandelt hatte und man insofern noch einen anderen Maßstab anlegen konnte, war ja die Richterin immerhin eine Volljuristin:
herzlichen Glückwunsch, liebe Justiz!
Meine ganz persönliche Einstellung dazu dürfte mittlerweile bekannt sein, weil allerorten nachlesbar. Im Prozess hilft sie mir aber nicht weiter. Denn auf sie kommt es nicht an.
Es ist mir aber immer ein besonderer "Reichsparteitag", wenn ausgerechnet jene, die angetreten sind, mir Unrecht zu beweisen, selber das Recht -und sei es durch Unkenntnis- verletzen und schon deswegen als die größeren Spitzbuben an meiner Stelle auf der Anklagebank sitzen müßten. Wer als Staatsanwalt unschuldige Väter verfolgt, obwohl ihm klar sein müßte, dass er lediglich von durchgeknallten Müttern und deren Rechtsvertretungen benutzt wird, muss mir kein Unrecht vorwerfen, sondern den Job wechseln.
Ich bereite gerade eine Strafanzeige wegen Nötigung gg einen Richter vor und vorhersage Euch, dass man alle Register der Gesetzesauslegung ziehen wird, damit nicht Anklage erhoben werden muss.
Bei Vorwürfen Vätern ggü hält man das nicht für erforderlich. Sie werden gehängt, weil man deren juristische Unkenntnis ausnutzt.
In meinem Verfahren hieß es: "Herr Ibykus, das ist jetzt aber ihre ganz persönliche Meinung, die wir hier nicht berücksichtigen müssen ..."
Sie mussten dann aber doch irgendwann eingestehen, dass meine "ganz persönliche Meinung" in auffälliger Weise mit der einiger OLG's überein stimmte.
Wehe mir, wenn es mir nicht gelungen wäre, sie zu überzeugen, dass sie gerade über eine Sachlage urteilen, von der SIE nichts verstanden haben.
Während es sich bei der Staatsanwaltsvertreterin um eine Oberamtsanwältin gehandelt hatte und man insofern noch einen anderen Maßstab anlegen konnte, war ja die Richterin immerhin eine Volljuristin:
herzlichen Glückwunsch, liebe Justiz!