06-02-2013, 21:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-02-2013, 21:08 von Leutnant Dino.)
(06-02-2013, 20:08)Skippie01 schrieb: Wie wird denn eigentlich ein Schuldspruch begründet wenn die Verurteilung auf festgestellte luxeriöse Lebensweise begründet ( also mehrere nachweisliche Urlaube, zwar freiwillige Zuwendungen dritte aber Urlaube) und das alles trotz Einkommen um 500€ ???
Mich würde interessieren, wie ein Richter den Lebensbedarf eines Kindes feststellen will, wenn das Kind seit Jahren erfolgreich vom Unterhaltsvorschuss lebt und nun auf wundersame Weise meint, dass dies nicht ausreichend sei. Der Staatsanwalt ist hier in der Beweispflicht!
Also ich habe noch nie eine Mitteilung erhalten, dass ich mehr verdienen oder einen besser bezahlten Job suchen soll.
(06-02-2013, 20:08)Skippie01 schrieb: Wie wird denn eigentlich ein Schuldspruch begründet wenn die Verurteilung auf festgestellte luxeriöse Lebensweise begründet ( also mehrere nachweisliche Urlaube, zwar freiwillige Zuwendungen dritte aber Urlaube) und das alles trotz Einkommen um 500€ ???
Kosten sollten nach meiner Erkenntnis keine Rolle spielen, sondern nur das Einkommen. Die Kostenseite ist reine Privatsache - ist dem Staat oder Jugendamt völlig wurscht, wovon man lebt. Und wenn man "gut" lebt, dann ist das eben pfiffig
