06-02-2013, 19:00
@Ibykus
-Man muss Dir beweisen, dass Du Dich nicht ausreichend bemüht hast.
Und dann muss Dir weiter bewiesen werden, dass Du andernfalls in der Lage gewesen wärst, Unterhalt zahlen zu können.
Sowas gelingt nur, wenn sich der Angeklagte dahingehend einläßt.
Also bist Du der meinung bei sowas lieber keine Aussage machen ??
-Man muss Dir beweisen, dass Du Dich nicht ausreichend bemüht hast.
Und dann muss Dir weiter bewiesen werden, dass Du andernfalls in der Lage gewesen wärst, Unterhalt zahlen zu können.
Sowas gelingt nur, wenn sich der Angeklagte dahingehend einläßt.
Also bist Du der meinung bei sowas lieber keine Aussage machen ??