06-02-2013, 18:35
(06-02-2013, 17:35)Skippie01 schrieb: Vielleicht wird dieser ja vom LG in der Berufung gestellt, wenn nicht schon mal ein Revisionsgrund.wenn Du das sagst, dann wirst Du das auch hoffentlich irgendwo so gelesen haben!
Ich bin mir da aber gar nicht so sicher.
Skippie01 schrieb:Die Anklage stützt sich eh auf unterlassene Erwerbsbemühungen.dann ist schon im Vorfeld einiges schief gelaufen!
Skippie01 schrieb:Wie ist das vorm Strafgericht eigentlich mit der Beurteilung der Erwerbsmöglichkeiten ? Hat das Strafgericht die Glaskugel, wird die vom Familiengericht ausgeliehen oder bringt die der Staatsanwalt mit?weder noch.
Man muss Dir beweisen, dass Du Dich nicht ausreichend bemüht hast.
Und dann muss Dir weiter bewiesen werden, dass Du andernfalls in der Lage gewesen wärst, Unterhalt zahlen zu können.
Sowas gelingt nur, wenn sich der Angeklagte dahingehend einläßt.
Aus der Anklageschrift müsste das aber konkret hervorgehen ....