03-02-2013, 22:25
Ja.
Das BverfG hat seit Voßkuhle noch nichts nützliches getan und dem Willen des EGMR ist mit dem neuen Gesetz ausreichend genüge getan.
Die haben ja nur bemängelt, dass Vätern der Klageweg versperrt ist.
Das ist er nun nicht mehr.
Das BverfG hat seit Voßkuhle noch nichts nützliches getan und dem Willen des EGMR ist mit dem neuen Gesetz ausreichend genüge getan.
Die haben ja nur bemängelt, dass Vätern der Klageweg versperrt ist.
Das ist er nun nicht mehr.