29-01-2013, 06:31
(29-01-2013, 06:17)Clint Eastwood schrieb: Was passiert, wenn wir Ratenzahlung nachehelichen Unterhalt (wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes) für, sagen wir mal 5 Jahre vereinbaren und sie dann im 2. Jahr wieder heiratet?
Wenn in der Vereinbarung keine Klausel für den Fall ihrer Wiederheirat enthalten ist, dann muss weiter bezahlt werden. Vertrag ist Vertrag und was da nicht drinsteht, ist wirkungslos.