28-01-2013, 23:16
auf jeden Fall nur Ratenzahlung, keine Einmalzahlung oder Abfindung. Meine Ex hatte mir damals (war Ende des letzten Jahrtausends ) zusammen mit ihrem Anwalt auch eine Einmalzahlung als Abfindung der Unterhaltsansprüchen angeboten. Ich habe damals abgelehnt weil ich bereits Unrat witterte.....
Einige Wochen später hat die Ex wieder geheiratet, damit hätte ich ihr per Einmalzahlung eine schöne Mitgift gegeben...
Einige Wochen später hat die Ex wieder geheiratet, damit hätte ich ihr per Einmalzahlung eine schöne Mitgift gegeben...
