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Paralleljustiz im Familienrecht
#6
(27-01-2013, 23:07)Nappo schrieb: Klar kannst Du in Deutschland kirchlich heiraten ohne das Standesamtliche folgen zu lassen.

Soviel ich weiss, geht das eben nicht. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die standesamtliche Trauung. Also vorher Standesamt, dann Kirche.

Sonst könnte ich ja Frau A standesamtlich heiraten und Frau B kirchlich. Bigamie ist aber in Deutschland nicht erlaubt.

Abgesehen davon würde es die meisten Männer auch körperlich überanspruchen auf Dauer 2 Frauen gleichzeitig zu "beglücken." Smile

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
Paralleljustiz im Familienrecht - von p__ - 27-01-2013, 22:27
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von 'c' - 27-01-2013, 23:02
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von Nappo - 27-01-2013, 23:07
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von Camper1955 - 27-01-2013, 23:10
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von p__ - 28-01-2013, 10:41
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von p__ - 27-01-2013, 23:09
RE: Paralleljustiz im Familienrecht - von Hasserfuellter - 28-01-2013, 20:19

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