25-01-2013, 21:58
Nein.
Der heißt auch Antrag auf ALG2.
Du muss nur die entsprechenden Felder für Unterhaltszahlungen ausfüllen und wenn Einkommen - Unterhalt - Umgangskosten <= Hartz4 + Freibetrag, dann lohnt sich das.
Nur für das Kind geht nicht.
Das geht nur für die ganze Bedarfsgemeinschaft.
Der heißt auch Antrag auf ALG2.
Du muss nur die entsprechenden Felder für Unterhaltszahlungen ausfüllen und wenn Einkommen - Unterhalt - Umgangskosten <= Hartz4 + Freibetrag, dann lohnt sich das.
Nur für das Kind geht nicht.
Das geht nur für die ganze Bedarfsgemeinschaft.