25-01-2013, 20:36
5. Laß dich nicht so von dem Angepisse durch den Rechtsanwalt beeindrucken. Manche davon halten ihre Großmäuligkeit für berufsqualifizierend. Spätestens nach einem erfolglosen Vollstreckungsversuch, wird das deutlich abnehmen, weil er merkt dass er eine geschlachtete Kuh reitet. Die gibt bekanntlich keine Milch. Wenn er die EV von dir verlangt, dann ist eh Ruhe.
Solange du evtl. Einkommen über 1000€ für den KU verwendest, kann dir quasi nichts passieren. Wenn drunter, dann kann man ständig 10€ überweisen und dokumentiert damit seine "grundsätzliche Zahlungswilligkeit" trotz mangelnder Leistungsfähigkeit, was eine §170er Anzeige schwer bis unmöglich macht.
Solange du evtl. Einkommen über 1000€ für den KU verwendest, kann dir quasi nichts passieren. Wenn drunter, dann kann man ständig 10€ überweisen und dokumentiert damit seine "grundsätzliche Zahlungswilligkeit" trotz mangelnder Leistungsfähigkeit, was eine §170er Anzeige schwer bis unmöglich macht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #