(25-01-2013, 18:50)Zahlemannundsöhne schrieb: Das ist nicht so einfach, weil die Arbeitslosigkeit gilt für ein halbes Jahr als vorübergehend. Du bist dem Kind gem. § 1603 Abs. 2 BGB gesteigert unterhaltspflichtig. Dies bedeutet du musst alle Hebel in Bewegung setzen um wieder Unterhalt leisten zu können, kannst denen das beweisen in dem du unzählige Bewerbungen geschrieben hast mit absagen und sonst auch alles mögliche getan hast, denn vielleicht ! Ansonsten hast du da als Erwerbsloser null Chancen !
Ich kenne die Rechtslage.
Und diese ist ein Grund, die Hände in den Schoß zu legen und Schulden auflaufen zu lassen?
Du hast angeblich 10000 EUR Unterhaltsschulden: Eine solche Summe läuft nicht innerhalb eines halben Jahres auf!
Simon II