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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#25
@ Zahlomat

Dann lass es doch einfach. Wenn Du keinen Kontakt willst, nimm keinen auf.

Ansonsten: verklagt werden kannst Du immer und ewig, nicht nur in Deutschland. Eine Klage auf Unterhalt hat im Falle deiner Tochter jedoch recht wenig Aussicht auf Erfolg, so viel hast Du jetzt hier lesen können. Garantien kann Dir hier leider keiner geben. Es ist jedoch ziemlich unwahrscheinlich, dass man dich im Falle einer Unterhaltsklage zu weiteren Unterhaltszahlungen verpflichtet. Aber auf hoher See und vor deutschen Richtern ist man in Gottes Hand......

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von Austriake - 24-01-2013, 09:41

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