Bei Haufe.de heißt es:
In der Praxis wird die Gesetzesänderung große Bedeutung nicht nur für anhängige Verfahren, sondern auch für erledigte Verfahren haben. Eine Gesetzesänderung ist ein Abänderungsgrund i. S. der §§ 238 und 239 FamFG.
http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...61558.html
Da werden jetzt die Ex-Ehefrauen die Familiengerichte stürmen.
In der Praxis wird die Gesetzesänderung große Bedeutung nicht nur für anhängige Verfahren, sondern auch für erledigte Verfahren haben. Eine Gesetzesänderung ist ein Abänderungsgrund i. S. der §§ 238 und 239 FamFG.
http://www.haufe.de/recht/familien-erbre...61558.html
Da werden jetzt die Ex-Ehefrauen die Familiengerichte stürmen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.