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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#21
Sicherlich kann man dich verklagen um Unterhaltsansprüche geltend zu machen, daran hat sich die letzten 60 Jahre nichts geändert. Mit der Volljähigkeit verlieren solche Klagen allerdings etwas an Biss und sobald die Kinder nicht mehr privilegiert sind, noch weit mehr.

Hol dir doch eine anonyme eMail Adresse und treten mit ihr über dieses Medium in Kontakt. Wenn sie Geld will, soll sie das mal schön begründen, bevor sie erfährt, dass es eh nichts gibt :-)
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RE: 18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche - von p__ - 23-01-2013, 20:56

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