22-01-2013, 01:48
Als verheirateter Unterhaltspflichtiger schuldet man Elternunterhalt selbst dann, wenn man nicht leistungsfähig ist.
So ein jüngeres Urteil des OLG Hamm:
Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen.
Der Trick dabei ist, dass die Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann einen Taschengeldanspruch hat, mit dem sie die Heimkosten bezahlen kann.
Schulde ein verheirateter Unterhaltspflichtiger Elternunterhalt, komme es für die Frage seiner Leistungsfähigkeit auf das Familieneinkommen an, weil der Unterhaltspflichtige den Unterhalt entweder aus seinem nicht nur geringfügigen "Taschengeldanspruch" gegen den Ehegatten oder aus seinen eigenen Einkünften schulde.
http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15005
Damit bezahlt der Ehemann also die Heimkosten für seine Schwiegermutter.
So ein jüngeres Urteil des OLG Hamm:
Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen.
Der Trick dabei ist, dass die Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann einen Taschengeldanspruch hat, mit dem sie die Heimkosten bezahlen kann.
Schulde ein verheirateter Unterhaltspflichtiger Elternunterhalt, komme es für die Frage seiner Leistungsfähigkeit auf das Familieneinkommen an, weil der Unterhaltspflichtige den Unterhalt entweder aus seinem nicht nur geringfügigen "Taschengeldanspruch" gegen den Ehegatten oder aus seinen eigenen Einkünften schulde.
http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15005
Damit bezahlt der Ehemann also die Heimkosten für seine Schwiegermutter.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.