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Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel
#18
Ja, du hast Recht. Das habe ich übersehen. Jetzt sehe ich das. Dann muss ich nur den letzten Satz von meinem letzten Post so ädern - um ihn „eindeutschen“ soll er (der polnischer Titel) als Europäischer Vollstreckungstitel in DE bestätigt werden. „Die Bestätigung erfolgt mittels eines Formblatts. Sie kann sich auch nur auf einen Teil der Entscheidung beziehen („Teilbarkeit des Europäischen Vollstreckungstitels“).“. Und das hat bis heute nicht stattgefunden.
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RE: Unterhaltsvorschuss und gerichtlicher Titel - von SALI - 20-01-2013, 01:25

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