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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#13
Ach du großer Gott, das ist schon alles klar. Aber man muss hin und wieder schon begrifflich Unterscheiden.

Elternzeit ist nicht Elterngeld, Betreuungskosten ist nicht Betreuungsunterhalt und Regelungen mit dem Jugendamt haben eine andere Qualität als Gerichtsbeschlüsse.

So, Elterngeld gibt es garantiert NICHT drei Jahre lang.
KU kann bei fast hälftigen Umgang sehr wohl (zumindest) gemindert werden.

Das einzige, was hier klar zu sein scheint, ist, dass Betreuungsunterhalt gefordert wird, den ein Gericht bei dieser Konstellation wohl nicht gewähren wird.
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RE: §1625 BGB-Btreugsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:14
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:36
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:52
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 23:11
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 20-01-2013, 00:08
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 13:47
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 14:13
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 16:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 17:24

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