20-01-2013, 00:07
Ein Titel existieret in PL (Scheidungsurteil mit Unterhaltsentscheidung und eine entsprechende Vorstreckungsklausel). Der Urteil als solches wurde in DE anerkannt. Ob gleichzeitig, automatisch die Vollstreckungsklausel übernommen wurde? Das bezweifle ich. Ich muss in eurem deutschen Vollstreckungsrecht nachschauen.
Aber noch mal. Der Titel, selbst wenn er in Deutschland übernommen wurde, bindet meine Kinder (vertreten durch die EX) und mich. Mit ARGE habe ich ein neues Rechtsverhältnis und meine Meinung nach sollen wir zu BGB (§§ 195, 197 Abs. 2) übergehen.
Schaut mal bitte hier nach:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tabe...rfrist.htm
Aber noch mal. Der Titel, selbst wenn er in Deutschland übernommen wurde, bindet meine Kinder (vertreten durch die EX) und mich. Mit ARGE habe ich ein neues Rechtsverhältnis und meine Meinung nach sollen wir zu BGB (§§ 195, 197 Abs. 2) übergehen.
Schaut mal bitte hier nach:
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tabe...rfrist.htm