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§1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder
#12
Nochmal die Fakten zu den Kindern: 3J. und 7J.
Fakt zur Beziehung: Nicht verheiratet, daher § 1615l BGB
Fakt zur Betreuung: Nahezu alles unterhalb 50/50, kein Wechselmodell (auch 40/60, kein Wechselmodell), d.h. Residenzmodell, Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, der dann ggf. Anspruch auf BU (siehe: § 1615l BGB) hat.
Der so großzügig ausgelobte Umgang (§ 1684 BGB) entpuppt sich manchmal als Win-Win des sog. betreuenden Elternteils (der wo Lebensmittelpunkt); die Kids kaum im Haus und der der die Zeche zahlt, muss auch noch die Brut annähernd gleich durchfüttern, wirklich großzügig. Gewonnen, was?

Muddi versucht nun noch mehr für sich raus zu schinden, indem sie angibt keinen Fremdbetreuungsplatz zu finden.
Tipp: Klappere selber die dort umliegenden Kitas/Kigas/Tageseltern ab und frage nach Angebot, für mindestens das jüngere Kind.
Wenn fündig (min 6h) und sonst keine Kind bezogenen Gründe (Handicap= erhöhter Betreuungsbedarf), dann kann Muddi auch fiktiv Einkommen von mindestens 450€ bis halbschichtig angerechnet werden. Mehr als halbschichtige Erwerbstätigkeit wird ihr, nach derzeitiger Schilderung der Lage regelmäßig nicht zugemutet, bis das jüngste Kind eingeschult ist. Insoweit sind genannte 560€ nicht einmal wirklich abwegig.
Lebte und lebt Muddi auf dem platten Land oder in der Stadt?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: §1625 BGB-Btreugsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:14
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 21:36
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 22:52
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von iglu - 19-01-2013, 23:11
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von Bluter - 19-01-2013, 23:39
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RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 16:44
RE: §1615 BGB-Betreuungsgeld für Kinder - von blue - 20-01-2013, 17:24

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