17-01-2013, 18:31
Hallo,
Ich bin Pole und wohne in Polen. Meine Ex hat vor dreizehen Jahren unsere Kinder nach Deutschland entführt und wohnt seitdem in BRD. Sie erhält in Deutschland Unterhaltsvorschuss jetzt von ARGE vorher vom Jugendamt. Ich habe Rückzahlungen bezahlt. Wir hatten ein Scheidungsurteil aus Polen, der ein deutsches Gericht anerkannt hat. In dem Urteil sind auch Unterhalthöhen geregelt t. Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert. Sie ist mit ihm zum Gerichtsvollzier in Polen gegangen. Frage die jetzt mein RA stellt - wenn die Unterhaltshöhe in Deutschland durch einen Gerichtsurteil festgelegt wurde soll sich die Behörde die den Unterhalt gewährt an das Urteil richten? Ist Unterhaltsvorschuss gezahlt von ARGE oder Jugendamt und dann von dem Unterhaltsschuldner zurückbezahlt rechtlich gesehen das gleiche wie Unterhalt gezahlt aufgrund von einem gerichtlichen Urteil?
Unterscheiden sich, von den rechtlichen Seite gesehen, die Unterhaltsvorschüsse bezahlt von JA von denen bezahlt von ARGE? Wenn ja, wie?
Außerdem kann mir jemand sagen, wie sind die Verjährungsfristen für die Ansprüche des JA oder ARGE aus bezahlten Unterhaltsvorschüssen?
Gruß
SALI
Ich bin Pole und wohne in Polen. Meine Ex hat vor dreizehen Jahren unsere Kinder nach Deutschland entführt und wohnt seitdem in BRD. Sie erhält in Deutschland Unterhaltsvorschuss jetzt von ARGE vorher vom Jugendamt. Ich habe Rückzahlungen bezahlt. Wir hatten ein Scheidungsurteil aus Polen, der ein deutsches Gericht anerkannt hat. In dem Urteil sind auch Unterhalthöhen geregelt t. Jetzt ist die Ex auf eine „phantastische“ Idee gekommen und will von mir für die ganze Periode Unterhalt in Polen. Das Urteil ist in PL tituliert. Sie ist mit ihm zum Gerichtsvollzier in Polen gegangen. Frage die jetzt mein RA stellt - wenn die Unterhaltshöhe in Deutschland durch einen Gerichtsurteil festgelegt wurde soll sich die Behörde die den Unterhalt gewährt an das Urteil richten? Ist Unterhaltsvorschuss gezahlt von ARGE oder Jugendamt und dann von dem Unterhaltsschuldner zurückbezahlt rechtlich gesehen das gleiche wie Unterhalt gezahlt aufgrund von einem gerichtlichen Urteil?
Unterscheiden sich, von den rechtlichen Seite gesehen, die Unterhaltsvorschüsse bezahlt von JA von denen bezahlt von ARGE? Wenn ja, wie?
Außerdem kann mir jemand sagen, wie sind die Verjährungsfristen für die Ansprüche des JA oder ARGE aus bezahlten Unterhaltsvorschüssen?
Gruß
SALI