16-01-2013, 09:46
Hallo an @all
ich habe mich vor ca. 3jahren von meiner ex getrennt und habe eine 4 jährige tochter, die mein ein und alles ist.
ich habe sie regelmäßig alle 14 tage, und wenn ich urlaub habe auch länger seid 2 jahren über weihnachten und silvester auch.
wir hatten vereinbart das ich nichts zahlen muss, habe auch kein halbes kind auf der lohnsteuerkarte. sie hatte gesagt das ich ihr schon helfe wenn ich sie nehme das sie auchmal zeit für sich hat (weggehen)
seid der trennung habe ich umgeschult, und habe jetzt gerade mein anerkennungsjahr mit einem mtl. netto von 1030,-€
jetzt meine frage :
1. kann sie den unterhalt seid der trennung nachfordern?
2. mit welcher höhe an unterhalt muss ich rechnen?
3. sie wird dann bestimmt uvg bekommen, muss ich die diverenz wenn ich mal mehr verdiene dann nachzahlen?
4. wenn sie ein schreiben was notariell beglaubigt ist, aufsetzt das sie die vorderung der ausstehenden beträge verzichtet, gildet das?
vielen dank für eure hilfe
ich habe mich vor ca. 3jahren von meiner ex getrennt und habe eine 4 jährige tochter, die mein ein und alles ist.
ich habe sie regelmäßig alle 14 tage, und wenn ich urlaub habe auch länger seid 2 jahren über weihnachten und silvester auch.
wir hatten vereinbart das ich nichts zahlen muss, habe auch kein halbes kind auf der lohnsteuerkarte. sie hatte gesagt das ich ihr schon helfe wenn ich sie nehme das sie auchmal zeit für sich hat (weggehen)
seid der trennung habe ich umgeschult, und habe jetzt gerade mein anerkennungsjahr mit einem mtl. netto von 1030,-€
jetzt meine frage :
1. kann sie den unterhalt seid der trennung nachfordern?
2. mit welcher höhe an unterhalt muss ich rechnen?
3. sie wird dann bestimmt uvg bekommen, muss ich die diverenz wenn ich mal mehr verdiene dann nachzahlen?
4. wenn sie ein schreiben was notariell beglaubigt ist, aufsetzt das sie die vorderung der ausstehenden beträge verzichtet, gildet das?
vielen dank für eure hilfe