Die entsprechende Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs ist mW vollstreckbar.
Nur...
Zu einer solche Vollstreckung greift man mW ungern, weil für das Kind nicht sonderlich gut.
Daher droht man im nächsten Schritt der Störerin zunächst Ordnungsmittel an - am Ende sollte eine störrische Mutter in Haft genommen werden
, das Kind zum Vater.
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Nur...
Zu einer solche Vollstreckung greift man mW ungern, weil für das Kind nicht sonderlich gut.
Daher droht man im nächsten Schritt der Störerin zunächst Ordnungsmittel an - am Ende sollte eine störrische Mutter in Haft genommen werden

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