13-01-2013, 10:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2013, 10:27 von Das Nerdliche Orakel.)
(13-01-2013, 09:04)beppo schrieb: 1. Du kannst einen bestehenden Titel nicht gegen den Willen des Besitzers ändern.Kann man einen Richter dazu bringen, die Identität des Besitzers oder den Willen des Besitzers anders zu deuten?
2. Du kannst einen bestehenden Titel nicht gegen den Willen des Besitzers nicht durch einen neuen ersetzen.
Kann man einen Richter dazu bringen, zu glauben, dass der Besitzer den Titel zurückgegeben hätte?
Kann man seinen Willen bei der Unterschrift unter den alten Titel anfechten, und gleichzeitig als zurechnungsfähig gelten, insbesondere wenn man ein Mann ist? Bei Eheverträgen geht das doch auch.
Es geht hier um Juristerei und nicht um Logik.
Wer in diesem Irrenhaus nur Sachen unterschreibt, die er auf das Jota einhält, hat ein riesiges Problem. Der kommt in den Knast oder in die Psychiatrie, weil er keinen Arbeitsvertrag, keine Steuererklärung, und keinen Antrag auf Hartz4 unterschreibt.