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bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze
#2
Zum einen: Grundsätzlich MUSS ein Gericht nicht dem folgen, was ein anderes Gericht so an Recht spricht. Da kann sich jeder Richter seinen eigenen kleinen Kosmos schaffen. Allerdings KANN es natürlich sein, dass dein Gericht auch so entscheidet, wenn es denn zum Gerichtsstreit kommt. Um die Chancen kannst du würfeln.

Zum anderen: In der Regel sind nur die Kosten einer Erstausbildung unterhaltsrelevant, an diesem Punkt sind also deine Chancen schlecht. Ob im Zweifel ein Gericht deine (sehr gute) Argumentation mitträgt, ist auch wieder Glücksspiel. Vielleicht hat ja schon die JA-Dame ein Einsehen. Frag sie doch einfach auch mal nach der rechtlichen Grundlage für ihre Meinung. Evtl. überlegt sie sich die Sache nochmal, wenn du ihr ein wenig zusätzliche Arbeit machst. Insgesamt ist die DD-Tabelle mitsamt den Herauf- und Herabstufungs-Berücksichtigungsfakten ohnehin nur eine Richtlinie.
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RE: bereinigtes Nettoeinkommen / Beitragsbemessungsgrenze - von Jessy - 08-01-2013, 22:02

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