Ich bin davon ausgegangen, daß die Fahrtkosten über die Steuerrückerstattung im Jahreseinkommen enthalten sind, wie alle Einkünfte, etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld usw.
Wenn nicht, dann ist der monatliche Grundfreibetrag entsprechend anzuheben.
Wenn nicht, dann ist der monatliche Grundfreibetrag entsprechend anzuheben.