02-01-2013, 18:10
@bio
Zunächst einmal, ich halte wenig von PN´s, wenn es eine Vielzahl von Usern und Gästen geben kann, die dasselbe Problem haben wie Du.
Nach § 1605 Abs 2 BGB kann die Kindesmutter vor Ablauf von 2 Jahren Auskunft verlangen, wenn sie glaubhaft machen kann, dass sich Deine Einkommens und/oder Vermögensverhältnisse wesentlich gebessert haben.
Das muss allerdings schriftlich geschehen. Eine mündliche Aufforderung reicht dazu nicht aus.
Wenn sie Dich noch mal zwischen Tür und Angel darauf anredet, verweise sie an einen Anwalt oder an das Jugendamt. Du bist in diesem Fall ohne schriftliches Begehren der falsche Ansprechpartner.
Zunächst einmal, ich halte wenig von PN´s, wenn es eine Vielzahl von Usern und Gästen geben kann, die dasselbe Problem haben wie Du.
Nach § 1605 Abs 2 BGB kann die Kindesmutter vor Ablauf von 2 Jahren Auskunft verlangen, wenn sie glaubhaft machen kann, dass sich Deine Einkommens und/oder Vermögensverhältnisse wesentlich gebessert haben.
Das muss allerdings schriftlich geschehen. Eine mündliche Aufforderung reicht dazu nicht aus.
Wenn sie Dich noch mal zwischen Tür und Angel darauf anredet, verweise sie an einen Anwalt oder an das Jugendamt. Du bist in diesem Fall ohne schriftliches Begehren der falsche Ansprechpartner.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.