Hallo und Gesundes Neues Jahr.
Im neuen Jahr quälen mich alte Probleme.
Ich habe KU noch nicht tituliert und zahle 133 Euro. Meine Ex-Partnerin fordert mich seit einigen Monaten immer wieder mal auf, mehr Unterhalt zu zahlen - meist zwischen Tür und Angel in rüdem Ton. Sie verlangt mindestens 225 Euro gemäß DDT.
Nach meinem Studium war ich 2011 arbeitslos und sie bekam UHV. JA hatte damals bereits gerichtliche Unterhaltsfestsetzung beantragt. Meine damalige RAin hatte immer wieder Aufschub erreicht. Irgendwann ließ sie mich ein Formular zur Festsetzung im vereinfachten Verfahren unterschreiben. Dann entfiel 2012 der UHV, weil ich Einkommen hatte und 133 Euro zahlte. Ich erteilte Auskunft über mein Einkommen im März 2012.
Wenn ich das richtig sehe, bin ich zur Einkommensauskunft erst wieder im März 2014 verpflichtet. Kann meine Ex mich vorher in Verzug setzen, so dass bei etwaiger KU-Klage Nachzahlungen zu leisten sind? Wie verhält es sich mit der geleisteten Unterschrift auf dem Formular zur Festsetzung im vereinfachten Verfahren? Welche Fallstricke können mir gedreht werden?
Wie sollte ich sinnvoller Weise verfahren?
Gerne auch per PN.
Im neuen Jahr quälen mich alte Probleme.
Ich habe KU noch nicht tituliert und zahle 133 Euro. Meine Ex-Partnerin fordert mich seit einigen Monaten immer wieder mal auf, mehr Unterhalt zu zahlen - meist zwischen Tür und Angel in rüdem Ton. Sie verlangt mindestens 225 Euro gemäß DDT.
Nach meinem Studium war ich 2011 arbeitslos und sie bekam UHV. JA hatte damals bereits gerichtliche Unterhaltsfestsetzung beantragt. Meine damalige RAin hatte immer wieder Aufschub erreicht. Irgendwann ließ sie mich ein Formular zur Festsetzung im vereinfachten Verfahren unterschreiben. Dann entfiel 2012 der UHV, weil ich Einkommen hatte und 133 Euro zahlte. Ich erteilte Auskunft über mein Einkommen im März 2012.
Wenn ich das richtig sehe, bin ich zur Einkommensauskunft erst wieder im März 2014 verpflichtet. Kann meine Ex mich vorher in Verzug setzen, so dass bei etwaiger KU-Klage Nachzahlungen zu leisten sind? Wie verhält es sich mit der geleisteten Unterschrift auf dem Formular zur Festsetzung im vereinfachten Verfahren? Welche Fallstricke können mir gedreht werden?
Wie sollte ich sinnvoller Weise verfahren?
Gerne auch per PN.