23-03-2009, 17:54
@Max
In der Statistik der Bundesregierung von 2005 sind nahezu alle Freiheitsstrafen ausgesetzt worden.
"Die konkrete Ausgestaltung der Strafverfolgung in diesem Bereich trägt dazu bei, dass Unterhaltspflichten erfüllt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte verfahren nämlich – je nach Schwere des Tatvorwurfs und abhängig von einer etwaigen Vorbelastung – häufig nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO). Das heißt, es wird von der Erhebung einer öffentlichen Klage vorläufig abgesehen oder das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Zugleich wird dem Beschuldigten in der Regel gemäß § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StPO dieWeisung erteilt, Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen. Erst wenn diese Weisung erfüllt ist, kommt es zu einer endgültigen Einstellung des Strafverfahrens. Im Falle einer Verurteilung werden überproportional häufig kurze Freiheitsstrafen verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Strafaussetzung kann mit der Auflage verbunden werden, dem Gericht regelmäßige Unterhaltszahlungen nachzuweisen. Auf diese Weise trägt die strafrechtliche Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen dazu bei, Unterhaltsschuldner zur Zahlung zu veranlassen.
http://www.laurischk.de/sitefiles/downlo...505891.pdf
In der Statistik der Bundesregierung von 2005 sind nahezu alle Freiheitsstrafen ausgesetzt worden.
"Die konkrete Ausgestaltung der Strafverfolgung in diesem Bereich trägt dazu bei, dass Unterhaltspflichten erfüllt werden. Staatsanwaltschaften und Gerichte verfahren nämlich – je nach Schwere des Tatvorwurfs und abhängig von einer etwaigen Vorbelastung – häufig nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO). Das heißt, es wird von der Erhebung einer öffentlichen Klage vorläufig abgesehen oder das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Zugleich wird dem Beschuldigten in der Regel gemäß § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 StPO dieWeisung erteilt, Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen. Erst wenn diese Weisung erfüllt ist, kommt es zu einer endgültigen Einstellung des Strafverfahrens. Im Falle einer Verurteilung werden überproportional häufig kurze Freiheitsstrafen verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Strafaussetzung kann mit der Auflage verbunden werden, dem Gericht regelmäßige Unterhaltszahlungen nachzuweisen. Auf diese Weise trägt die strafrechtliche Verfolgung von Unterhaltspflichtverletzungen dazu bei, Unterhaltsschuldner zur Zahlung zu veranlassen.
http://www.laurischk.de/sitefiles/downlo...505891.pdf
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.