23-12-2012, 16:10
@Revolution: Ja, die AR musste zweifellos mit hinein, da einer
der konkreten Punkte, die Teil der VB, die Verletzung rechtlichen
Gehörs ist. Konkret: Die KM und ich kommunizieren nicht lediglich
über ein Mitteilungsbuch, sondern auch per SMS und Telefonate.
Die Belege hierfür haben die Gerichte schlichtweg ignoriert...
der konkreten Punkte, die Teil der VB, die Verletzung rechtlichen
Gehörs ist. Konkret: Die KM und ich kommunizieren nicht lediglich
über ein Mitteilungsbuch, sondern auch per SMS und Telefonate.
Die Belege hierfür haben die Gerichte schlichtweg ignoriert...