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Vollmacht für Versicherung
#33
(21-12-2012, 14:21)JahJahChildren schrieb: Das Trennungsjahr ist demnach unter einem Dach geführt worden. Jetzt bleibt die Frage, wie beweist Mr.nett das?!

Solche Beweisführungen haben generell wenig Chancen. Meiner Ansicht nach sollte man alle Schlachten und Verzettelungen meiden, bei denen die Chancen zu schlecht stehen. Wieso Aufwand für etwas, bei dem man sowieso verliert? Da dauern die Beweisklimmzüge ja länger wie das Trennungsjahr. Zum Schluss hast du das Verfahren vielleicht sogar gewonnen und das Geld trotzdem verloren.

Konzentriere dich auf das Wichtigste.

- Die Trennung wirklich vollziehen: Zum Anwalt gehen (*leider* Anwaltspflicht), Scheidungsantrag stellen. Zugang zur Wohnung verhindern.
- die Stichtagregelung hinsichtlich des Endvermögens vorher ausnutzen. Es jedenfalls versuchen. Wenig Aufwand, vernünftige Chancen. Nicht übertreiben, das senkt die Chancen wieder.
- Eine Umgangsregelung für das Kind vorlegen, bei Verweigerung *sofort* vor Gericht und keinerlei Verhinderung seitens der Ex zulassen, vom ersten Termin an nicht. Hier muss sehr gradlinig und sehr druckvoll gehandelt werden, bei Gluckenmüttern wie der Ex ist der Kontakt zum Kind sonst nach spätestens einem Jahr weg.
- Jetzt sofort die Liste der faq durcharbeiten. Konten, Unterlagen, Papiere, Testament, Nachweise....

Weihnachten ist auch der Beginn von etwas Neuem, sowohl das Fest selbst als auch bereits der heutige Tag. Ab jetzt werden die Tage nämlich wieder länger, wir haben die Wintersonnwende passiert. Feiere den Beginn, betrauere nicht das Ende von etwas längst Kaputtem.

Die Meisten finden Weihnachten allein entspannter wie eine dem Kind zuliebe gespielte Kulisse, hinter der Falschheit steht, weil die Eltern längst emotional getrennt sind. Das macht einen erst recht kaputt.
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Vollmacht für Versicherung - von Mr.nett - 18-12-2012, 07:41
RE: Vollmacht für Versicherung - von Mr.nett - 18-12-2012, 09:39
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