Hallo zusammen,
jetzt war das Gerichtsverfahren wie hier grob dargestellt:
Nach kurzer Einführung des Gerichts und dem deutlichen Hinweis, dass mit dem abrupten
Abbruch des vorherigen Umgangs kein Verständnis bestehe, wurde unser Kind unter Ausschluss
der sonstigen Verfahrensbeteiligten vom Vorsitzenden Richter angehört. Als Ergebnis kann
aus Sicht des Richters festgehalten werden, dass das Kind die wenigen schriftsätzlich von
der Gegenseite vorgetragenen Behauptungen – weshalb der Umgang abgebrochen wurde –
nicht bestätigte, sondern eher im Gegenteil den Wunsch äußerte, mit mir wieder häufig
zusammen zu sein.
Es konnte daraufhin nach langwierigem Einwirken auf die Kindesmutter eine einvernehmli-
che Lösung für den regelmäßigen Umgang wie auch den Umgangszeiten für die Ferien ge-
funden werden, wobei wir diesbezüglich auf den Inhalt des Verhandlungsprotokolls Bezug
nehmen, welches uns in den nächsten Tagen vom Gericht zugehen wird.
Festhalten wollen wir in diesem Zusammenhang lediglich, dass der erste regelmäßige Um-
gang ab sofort im 14 tägigen Tonus Freitags ab 17:30 Uhr bis Sonntags um 17:30 Uhr stattfindet! Hinsichtlich der Weihnachtsfeiertage/-ferien wird mein Kind weiter in der Zeit vom 25.12.2012,
10:00 Uhr bis 31.12.2012, 16:00 Uhr bei mir sein. (KM wollte sie mir für 2 Std am 26.12. überlassen- was den Richter leicht verstimmte)
Das anschließende regelmäßige 14-tägige Umgangswochenende beginnt dann offiziell am
11.01.2013, 17:30 Uhr bis Sonntag, 13.01.2013, 17:30 Uhr.
Zudem gilt ab 2013, dass ich die erste Hälfte aller Ferien mein Kind haben darf!!! 2014 soll es umgekehrt sein!
Mit dieser – zunächst einstweiligen – Regelung konnte das einstweilige Anordnungsverfah-
ren einvernehmlich für erledigt erklärt werden. Auf Antrag des Unterfertigten hin wurde allerdings nicht das Hauptsacheverfahren erledigt,
Da nach der Einschätzung meines Anwaltes Bedenken bestehen, ob künftig die Umgangsregelungen von
der Kindesmutter auch tatsächlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte
das auf einvernehmlichen Antrag ruhende Hauptsacheverfahren sofort wieder aufgerufen
und das Nichtfunktionieren des Umgangs dem Gericht mitgeteilt werden.
Was sagt ihr dazu??
Meine EX blockierte alles und vor allem jeden. Zweimal ermahnte sie der Richter zu mehr Sachlichkeit und einmal verbat er ihr weiter zu reden.
Das war es wahrscheinlich natürlich noch nicht!
Das nächste Verfahren wurde heute eingeläutet- Thema: Zusammenveranlagung der Einkommenssteuerer 2011!
Es bleibt nervenaufreibend....und dennoch war ich am WE für 48 Stunden der glücklichste Papi der Welt!!!!!
jetzt war das Gerichtsverfahren wie hier grob dargestellt:
Nach kurzer Einführung des Gerichts und dem deutlichen Hinweis, dass mit dem abrupten
Abbruch des vorherigen Umgangs kein Verständnis bestehe, wurde unser Kind unter Ausschluss
der sonstigen Verfahrensbeteiligten vom Vorsitzenden Richter angehört. Als Ergebnis kann
aus Sicht des Richters festgehalten werden, dass das Kind die wenigen schriftsätzlich von
der Gegenseite vorgetragenen Behauptungen – weshalb der Umgang abgebrochen wurde –
nicht bestätigte, sondern eher im Gegenteil den Wunsch äußerte, mit mir wieder häufig
zusammen zu sein.
Es konnte daraufhin nach langwierigem Einwirken auf die Kindesmutter eine einvernehmli-
che Lösung für den regelmäßigen Umgang wie auch den Umgangszeiten für die Ferien ge-
funden werden, wobei wir diesbezüglich auf den Inhalt des Verhandlungsprotokolls Bezug
nehmen, welches uns in den nächsten Tagen vom Gericht zugehen wird.
Festhalten wollen wir in diesem Zusammenhang lediglich, dass der erste regelmäßige Um-
gang ab sofort im 14 tägigen Tonus Freitags ab 17:30 Uhr bis Sonntags um 17:30 Uhr stattfindet! Hinsichtlich der Weihnachtsfeiertage/-ferien wird mein Kind weiter in der Zeit vom 25.12.2012,
10:00 Uhr bis 31.12.2012, 16:00 Uhr bei mir sein. (KM wollte sie mir für 2 Std am 26.12. überlassen- was den Richter leicht verstimmte)
Das anschließende regelmäßige 14-tägige Umgangswochenende beginnt dann offiziell am
11.01.2013, 17:30 Uhr bis Sonntag, 13.01.2013, 17:30 Uhr.
Zudem gilt ab 2013, dass ich die erste Hälfte aller Ferien mein Kind haben darf!!! 2014 soll es umgekehrt sein!
Mit dieser – zunächst einstweiligen – Regelung konnte das einstweilige Anordnungsverfah-
ren einvernehmlich für erledigt erklärt werden. Auf Antrag des Unterfertigten hin wurde allerdings nicht das Hauptsacheverfahren erledigt,
Da nach der Einschätzung meines Anwaltes Bedenken bestehen, ob künftig die Umgangsregelungen von
der Kindesmutter auch tatsächlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte
das auf einvernehmlichen Antrag ruhende Hauptsacheverfahren sofort wieder aufgerufen
und das Nichtfunktionieren des Umgangs dem Gericht mitgeteilt werden.
Was sagt ihr dazu??
Meine EX blockierte alles und vor allem jeden. Zweimal ermahnte sie der Richter zu mehr Sachlichkeit und einmal verbat er ihr weiter zu reden.
Das war es wahrscheinlich natürlich noch nicht!
Das nächste Verfahren wurde heute eingeläutet- Thema: Zusammenveranlagung der Einkommenssteuerer 2011!
Es bleibt nervenaufreibend....und dennoch war ich am WE für 48 Stunden der glücklichste Papi der Welt!!!!!