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Keine Kommunikation- Umgang gesperrt
#30
Hallo zusammen,
jetzt war das Gerichtsverfahren wie hier grob dargestellt:
Nach kurzer Einfü€hrung des Gerichts und dem deutlichen Hinweis, dass mit dem abrupten
Abbruch des vorherigen Umgangs kein Verständnis bestehe, wurde unser Kind unter Ausschluss
der sonstigen Verfahrensbeteiligten vom Vorsitzenden Richter angehöƒrt. Als Ergebnis kann
aus Sicht des Richters festgehalten werden, dass das Kind die wenigen schriftsätzlich von
der Gegenseite vorgetragenen Behauptungen – weshalb der Umgang abgebrochen wurde –
nicht bestätigte, sondern eher im Gegenteil den Wunsch äu‚ßerte, mit mir wieder häufig
zusammen zu sein.
Es konnte daraufhin nach langwierigem Einwirken auf die Kindesmutter eine einvernehmli-
che Löƒsung fü€r den regelmä߁‚igen Umgang wie auch den Umgangszeiten fü€r die Ferien ge-
funden werden, wobei wir diesbezü€glich auf den Inhalt des Verhandlungsprotokolls Bezug
nehmen, welches uns in den nächsten Tagen vom Gericht zugehen wird.
Festhalten wollen wir in diesem Zusammenhang lediglich, dass der erste regelmä߁‚ige Um-
gang ab sofort im 14 tägigen Tonus Freitags ab 17:30 Uhr bis Sonntags um 17:30 Uhr stattfindet! Hinsichtlich der Weihnachtsfeiertage/-ferien wird mein Kind weiter in der Zeit vom 25.12.2012,
10:00 Uhr bis 31.12.2012, 16:00 Uhr bei mir sein. (KM wollte sie mir für 2 Std am 26.12. überlassen- was den Richter leicht verstimmte)
Das anschlie߂ende regelmä߁‚ige 14-tägige Umgangswochenende beginnt dann offiziell am
11.01.2013, 17:30 Uhr bis Sonntag, 13.01.2013, 17:30 Uhr.
Zudem gilt ab 2013, dass ich die erste Hälfte aller Ferien mein Kind haben darf!!! 2014 soll es umgekehrt sein!
Mit dieser – zunächst einstweiligen – Regelung konnte das einstweilige Anordnungsverfah-
ren einvernehmlich fü€r erledigt erklärt werden. Auf Antrag des Unterfertigten hin wurde allerdings nicht das Hauptsacheverfahren erledigt,
Da nach der Einschätzung meines Anwaltes Bedenken bestehen, ob kü€nftig die Umgangsregelungen von
der Kindesmutter auch tatsächlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, köƒnnte
das auf einvernehmlichen Antrag ruhende Hauptsacheverfahren sofort wieder aufgerufen
und das Nichtfunktionieren des Umgangs dem Gericht mitgeteilt werden.

Was sagt ihr dazu??

Meine EX blockierte alles und vor allem jeden. Zweimal ermahnte sie der Richter zu mehr Sachlichkeit und einmal verbat er ihr weiter zu reden.


Das war es wahrscheinlich natürlich noch nicht!

Das nächste Verfahren wurde heute eingeläutet- Thema: Zusammenveranlagung der Einkommenssteuerer 2011!

Es bleibt nervenaufreibend....und dennoch war ich am WE für 48 Stunden der glücklichste Papi der Welt!!!!!
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RE: Keine Kommunikation- Umgang gesperrt - von blue - 19-11-2012, 23:06
RE: Keine Kommunikation- Umgang gesperrt - von blue - 19-11-2012, 23:49
RE: Keine Kommunikation- Umgang gesperrt - von iglu - 21-11-2012, 11:21
RE: Keine Kommunikation- Umgang gesperrt - von iglu - 21-11-2012, 19:47
RE: Keine Kommunikation- Umgang gesperrt - von Knecht - 20-12-2012, 23:16
Umgangsregelung - von Knecht - 06-02-2013, 17:53
RE: Umgangsregelung - von Ibykus - 06-02-2013, 18:51
RE: Umgangsregelung - von Mio2344 - 06-02-2013, 20:54
RE: Umgangsregelung - von Knecht - 07-02-2013, 11:15

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