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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#65
Wenn man aber später in seinem Heimatland in die Insolvenz geht, ist das ales nur noch Makulatur, denn wenn die Insolvenz dort durchgeht (man sollte sich dort beraten lassen) muss das in Deutschland akzeptiert/anerkannt werden durch

http://www.uk-insolvency.co.uk/pdf/VEROR...0RATES.pdf

Hier noch ein paar Infos:

http://www.experto.de/verbraucher/geld-s...sland.html

und es wurde auch durch das BGH 2001 bestätigt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von gleichgesinnter - 14-12-2012, 14:46

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