14-12-2012, 00:26
Ein Vergleichsirrtum ist unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern gegenüber der Gegenpartei anzuzeigen. Entweder lässt sich dann diese auf eine Änderung ein, oder das Gericht entscheidet, ob eine Änderung erfolgt oder der Vergleich als nichtig oder weiterhin gültig erklärt wird. Dies dann in Form eines Beschlusses
