Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#55
(13-12-2012, 16:19)p schrieb: Du bezahlst Kindesunterhalt? Dann schreib das doch dem Staatsanwalt. Begeht hier die Ex Betrug? Kindesunterhalt abkassieren, das aber verschweigen und dich anzeigen?

Ich glaube nicht das sie mich angezeigt hat! Jugendamt will meine Einkünfte sehen!!!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 13-12-2012, 16:25

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Scheidung nach EU-Verordnung „Rom III“ im EU Ausland IRFP 1 1.215 13-06-2022, 16:52
Letzter Beitrag: Maestro
  Neue Beistandschaft: Schon wieder Auskunft nach 1605 BGB?! Sebastian1989 11 6.020 02-12-2019, 05:25
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Nach Scheidung ins Ausland ziehen? Sabrina1993 21 16.337 10-09-2017, 17:58
Letzter Beitrag: knochenkarl
  zurück nach D-Land. Wohnung im Ausland ? neoneo 8 8.261 18-01-2017, 21:55
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste