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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#55
(13-12-2012, 16:19)p schrieb: Du bezahlst Kindesunterhalt? Dann schreib das doch dem Staatsanwalt. Begeht hier die Ex Betrug? Kindesunterhalt abkassieren, das aber verschweigen und dich anzeigen?

Ich glaube nicht das sie mich angezeigt hat! Jugendamt will meine Einkünfte sehen!!!
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RE: Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland? - von kuwals - 13-12-2012, 16:25

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