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Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag
#18
Klar liegt gemeinsames Sorgerecht vor.

Ausgangspunkt war das Urteil zum Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (EBA). Da die Kindsmutter mit ihrem Lebensabschnittsgefährten in eine gemeinsame Wohnung gezogen ist, steht ihr der EBA nicht mehr zu. Sie bezieht das Kindergeld, was hier schon mal als Kriterium für das Recht gewertet wird, dass sie den Hauptwohnsitz der Kinder bei sich anmelden durfte (ohne meine Zustimmung, versteht sich!).

Nach Vortrag des Sachverhalts sagte die Meldebehörden-Mitarbeiterin, dass ich die Voraussetzungen für den Eintrag des EBA erfülle. Der Haken:
Sie gab mir einen Meldebogen mit, den die Kindsmutter mit unterschreiben soll. Macht sie aber nicht.

Zitat: Es gibt da Länder, da braucht das Kind einen eigenen Reisepass. Und wenn du den von Mama ausgehändigt bekommen hast, gehst du damit schnell mal im Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro vorbei und meldest die Nebenwohnung an. Kriegt die Mama dann nicht mal mit.

Interessanter Vorschlag, aber sie würde das innerhalb kürzester Frist wieder rückgängig machen.

Ich will doch nur diesen Zweitwohnsitz anmelden, weil es aufgrund des Urteils mein Recht ist, sehe deshalb auch nicht ein, etwas hinter dem Rücken der Exfrau zu machen. Lieber greife ich frontal an, wenns sein muss mit Rechtsanwalt. Wenn ich im Recht bin, zahlt sie die Zeche.
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RE: Neuer Steuertip für Trennungsväter: Entlastungsbetrag - von campesino - 22-03-2009, 01:30

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