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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#69
(10-12-2012, 10:03)Dzombo schrieb: (...)
Bist du dir wirklich Ganz sicher, dass ich relativ schnell Umgang mit meinem Sohn habe werde, weil ich "nicht mehr" sorgeberechtigt bin und deshalb "kein" Gutachten eingeholt wird? Wenn das so ist, schicke ich dem Famrichter einen Blumenstrauß und bedanke mich bei ihm für den "Rauswurf". Und sag, an welcher Stelle in tfq steht der Hinweis auf diese Verfahrensweise?

Achja. Ich habe glaube noch gestern alles rausgenommen, was auch nur ansatzweise "nichts" mit Umgang zu tun hat hier im Thread. Überlesen?
BITTE.Tongue
Versuche zumindest die Regelungsbereiche zu trennen - auch und vor allem mental.

Ich habe nicht behauptet, daß Du schnell Umgang haben wirst und schon gar nicht, weil Du 'entsorgt' wurdest.
Dein Sorgerecht steht hier gar nicht (mehr) zur Prüfung.

Vom Gericht geprüft werden könnte, ob Umgang dem Wohl Deines Sohnes entspricht. Ohne Antrag kann aber nix geprüft und uU angeordnet werden.

Ich denke, es kommt nun sehr darauf an, was Du hinsichtlich des Umgangsrechts mit welcher Begründung vorträgst. Von der Schlüssigkeit wird abhängen, wie schnell JAmt und Gericht entscheiden und ob evtl. ein Gutachten zum Umgangsrecht eingeholt werden muß.

Ich halte einen sehr kurz gehaltenen Dreisprung für sinnvoll und notwendig. Laß Dir für
1. ein Anschreiben an die Mutter,
2. für einen Antrg auf Vermittlung beim JAmt
unbedingt von erfahrenen Vätern(oder Müttern) helfen.
3. Antrag auf Regelung des Umgangs überlaß BITTE einem guten Fachanwalt.

In jedem Sprung wird es nötig sein, Deine unfallbedingte Umgangsaussetzung zu begründen und darzulegen, daß nun dem vereinbarten Umgang Deinerseits nichts mehr entgegen steht (Ateste anbei), Umgang von Dir gewollt und möglich ist und zweifellos dem Kindeswohl entspricht.

Wenn ich recht erinnere, dann warst Du Anfang des Jahres schon bei Sprung 2, beim JAmt. Was ist daraus geworden? Kann dort angeknüpft werden?

Was die Synchonisierung der bestehenden Umgangsregelung mit Deinem Dienstplan angeht, so hatten wir das doch bereits geklärt. Ich habe Dich so verstanden, daß Deine Frau (mit Sohn) behilflich sein will, von daher die WE nicht vom Dienstplan abhängen, daß somit der Umgang nur unter der Woche auf Dein Frei zu legen ist. DAS sollte kein unüberwindliches Hindernis sein.

Sichere zunächst das Naheliegende und baue dann stetig aus für Ferien, Feiertage usw.
Wichtig erscheit mir, daß jetzt überhaupt irgendein Kontakt wieder möglich wird.
.
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Skipper - 10-12-2012, 12:26
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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