10-12-2012, 11:40
Ich bekomme es nicht mehr so ganz auf die Reihe, aber ich meine bei mir lief es damals so:
- Antrag UV seitens der KM (da sie ergänzend H4 bezog)
- Inverzugsetzung
- Einrichtung Beistandschaft
- Klage
Da wunderte eich mich darüber, wie die Beistandschaft gleich die (schon ausgekehrte Summe) von der UVK gleich mitforderte.
Denn es wurde ja im namen meines Sohnes geklagt, mit seiner VKH.
Warum sollte den ER die Summe einklagen, die er schon bekommen hatte?
Das trug ich vor, und dann faselten sie irgendwas von "Überleitungen"
Später vorm OLG trug ich es noch einmal vor, da wurde die Klage umformuliert und da wurde wiederum alles "übergeleitet".
Mein RA meinte, es währe nicht ganz rechtens, aber zwecklos dagegen vorzugehen.
Ich hoffe es hilft dir ein wenig weiter. Für genaueres müsste ich den Stapel Papiere durchforsten.
- Antrag UV seitens der KM (da sie ergänzend H4 bezog)
- Inverzugsetzung
- Einrichtung Beistandschaft
- Klage
Da wunderte eich mich darüber, wie die Beistandschaft gleich die (schon ausgekehrte Summe) von der UVK gleich mitforderte.
Denn es wurde ja im namen meines Sohnes geklagt, mit seiner VKH.
Warum sollte den ER die Summe einklagen, die er schon bekommen hatte?
Das trug ich vor, und dann faselten sie irgendwas von "Überleitungen"
Später vorm OLG trug ich es noch einmal vor, da wurde die Klage umformuliert und da wurde wiederum alles "übergeleitet".
Mein RA meinte, es währe nicht ganz rechtens, aber zwecklos dagegen vorzugehen.
Ich hoffe es hilft dir ein wenig weiter. Für genaueres müsste ich den Stapel Papiere durchforsten.