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Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant?
#64
Im März deshalb, weil vorher das AV (Adoptionsverfahren) stattfindet und in dem kommt es zum Erziehungsgutachten in Bezug auf mich. Und es sieht jetzt nicht gerade danach aus, dass ich im AV als nicht erziehungsfähig eingestuft werde. Na und wenn das AV abgeschlossen ist, stelle ich den Antrag auf Regelung von Umgang. Und sollte der nette Herr Famrichter ein "Erziehungsgutachen" dort sodann wünschen, bekommt er quasi ein bereits fertiges Gutachten geliefert. Von Büro zu Büro sozusagen, wobei das Gutachten dann nichtmal das AG-Haus in Richtung Gutachter hat verlassen müssen.

Das AV kostete so knapp 300€ und inklusive dem Gutachten. Diesen fast schon Discounter-Preis wird kein Gutachter unterbieten können.

Ehrlich. Ich möchte dann im Umgangsverfahren die Gesichter von KM, KM-Rattin,dem VB und dem zuständigen Famrichter sehen.

Bauer schlägt KönigInnen. Geht das überhaupt? Ich kann kein Schach.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Umgangsantrag ohne VKH machbar, oder zu riskant? - von Dzombo - 10-12-2012, 07:04
Dzombos Gutachtenverweigerung - von Dzombo - 18-09-2014, 05:44

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