08-12-2012, 10:40
(08-12-2012, 00:16)Jessy schrieb: Umgangsausschluss, weil der KV angeblich gegen die KM gewalttätig gewesen wäre (plus Nötigung, Stalking, etc.,etc. - insgesamt sind es etwa fünfzig strafrechtlich relevante Vorwürfe). Da ist ja auch seitens meines LG schon ein Strafverfahren wegen Verleumdung in die Wege geleitet...Das ist doch dann eine Mutterwohlgefärdung.
Wie wird damit einer Kindeswohlgefärdung in Verbindung gebracht?
50 Vorwürfe, das ist super, da könnt ihr sicherlich einige widerlegen und KM wird für den Rest unglaubhaft.
Z.B. Gewalttätigkeit, liegt hier ein Attest vor?