05-12-2012, 04:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-12-2012, 04:15 von Camper1955.)
@Beppo
Vielleicht erhöhen sie gleich auf 1020 €. Dann entfiele die Bedürftigkeit bei einem Bruttoeinkommen von 1500 €, auch schon, wenn man nur die "normalen" Abzugsposten berücksichtigt.
Höhere Wohnkosten und Umgangskosten noch nicht berücksichtigt.
Mit 1500 € brutto zahlt man dann eben keinen Unterhalt mehr und für die Wohnkosten und den Umgang kommt das Jobcenter bzw. das Sozialamt auf.
Meine Berechnungen gingen bisher ja auch von einem SB von 1000 € aus und das Papa sich nicht um die Kinder kümmern will. Soll es ja auch noch geben.
Will sich Papa um das Kind/die Kinder kümmern, dann steigt das notwendige Bruttoeinkommen ganz schnell auf 2500 € bis 3000 €, wenn der Mindestunterhalt gewährt werden soll, bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Umgangs.
Soviel ich weiss, hast Du 4 Kinder. Das bedeutet unter Wahrnehmung des Umgangsrechtes und mit höheren Wohnkosten, bräuchtest Du ein Bruttoeinkommen von ca 6000 € bis 8000 €. Liegst damit also im Bereich der Richter am OLG. Das wird dann dein fiktives Einkommen.
Also Bewerbungen schreiben. Verweise auf Deine gesteigerte Erwerbspflicht und dass Du deshalb Richter am OLG werden möchtest.
lg
Robert
Vielleicht erhöhen sie gleich auf 1020 €. Dann entfiele die Bedürftigkeit bei einem Bruttoeinkommen von 1500 €, auch schon, wenn man nur die "normalen" Abzugsposten berücksichtigt.
Höhere Wohnkosten und Umgangskosten noch nicht berücksichtigt.
Mit 1500 € brutto zahlt man dann eben keinen Unterhalt mehr und für die Wohnkosten und den Umgang kommt das Jobcenter bzw. das Sozialamt auf.
Meine Berechnungen gingen bisher ja auch von einem SB von 1000 € aus und das Papa sich nicht um die Kinder kümmern will. Soll es ja auch noch geben.
Will sich Papa um das Kind/die Kinder kümmern, dann steigt das notwendige Bruttoeinkommen ganz schnell auf 2500 € bis 3000 €, wenn der Mindestunterhalt gewährt werden soll, bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Umgangs.
Soviel ich weiss, hast Du 4 Kinder. Das bedeutet unter Wahrnehmung des Umgangsrechtes und mit höheren Wohnkosten, bräuchtest Du ein Bruttoeinkommen von ca 6000 € bis 8000 €. Liegst damit also im Bereich der Richter am OLG. Das wird dann dein fiktives Einkommen.

Also Bewerbungen schreiben. Verweise auf Deine gesteigerte Erwerbspflicht und dass Du deshalb Richter am OLG werden möchtest.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.