30-11-2012, 09:05
(27-11-2012, 17:40)Ibykus schrieb: Mir ist in diesem Zusammenhang auch nicht klar, warum man auf der Ebene überhaupt noch Stellungnahmen abgibt, wenn der Zug bereits abgefahren ist.
In dieser Situation das vermeintlich Machbare zu fordern, nennt man "sich anpassen", weswegen die an anderer Stelle hochgelobte Stellungnahme des Isuv besser unterblieben wäre.
Zitat:Weitere Argumente gegen die Sechs-Wochen-Frist führte Josef Linsler, Bundesvorsitzender des Interessensverbandes Unterhalt und Familienrecht – ISUV/VDU e.V. aus Nürnberg an. In diese Zeit fielen viele Entscheidungen, die nach der Geburt eines Kindes zu treffen seien, wie beispielsweise die Namensgebung und die Religionszugehörigkeit. Deshalb sei die Frist „schwer vermittelbar“.Danke, lieber ISUV! Frau Schwab wird's erfreuen!
Väterwiderstand.de rät: in der nächsten Runde besser den Mund halten!
